Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi), Prozessoptimierung und Digitalisierung für mittelständische Industrieunternehmen in Hamburg, Salzwedel, Uelzen, Lüneburg und Umgebung.
Detaillierte Informationen für Ihre Stadt
Drei zentrale Bereiche für Ihren Unternehmenserfolg - individuell oder als ganzheitliche Lösung
Grundbetreuung nach DGUV V 2:
Maschinensicherheit:
Effizienz steigern, Engpässe beseitigen: Wir optimieren Ihre Produktions- und Logistikprozesse nachhaltig.
Die Zukunft gestalten: Wir bringen Ihre Produktion ins digitale Zeitalter - praxisnah und wirtschaftlich.
Rechnen Sie es selbst aus — ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse. Die Eingaben bleiben in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen.
Auf dem Stand vom 1. Januar 2026. Die DGUV Vorschrift 2 wurde zu diesem Datum neu gefasst. Der Schwellenwert stieg von 10 auf 20 Beschäftigte — kleinere Betriebe rechnen seitdem gar keine Grundbetreuungsstunden mehr. Rechner, die das noch tun, geben für diese Betriebe ein falsches Ergebnis aus.
Teilzeitkräfte zählen anteilig. Die Faktoren gibt die DGUV Vorschrift 2 vor.
| Wöchentliche Arbeitszeit | Faktor | Anzahl | ergibt |
|---|---|---|---|
| mehr als 30 Stunden | × 1,00 | 0,00 | |
| mehr als 20 bis 30 Stunden | × 0,75 | 0,00 | |
| bis zu 20 Stunden | × 0,50 | 0,00 |
Maßgeblich ist Ihr Wirtschaftszweig. Die Beispiele helfen bei der Einordnung.
Unverbindliche Orientierung nach DGUV Vorschrift 2 in der Fassung ab 01.01.2026. Maßgeblich ist die Zuordnung Ihres Wirtschaftszweigs nach Anlage 2, Abschnitt IV. Ersetzt keine individuelle Ermittlung des Betreuungsumfangs.
Die Verordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab, die seit 2006 den Rahmen gesetzt hat. Sie gilt unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten — ohne nationale Umsetzung.
Es gibt keine Übergangsfrist. Bis zum 19.01.2027 wird nach alter Richtlinie in Verkehr gebracht, ab dem 20.01.2027 nach neuer Verordnung.
Vernetzte Maschinen müssen gegen Manipulation ihrer Sicherheitsfunktionen geschützt sein.
Erstmals geregelt: Steuerungen, die ihr Verhalten im Betrieb verändern.
Künftig erlaubt, unter klaren Bedingungen — auf Verlangen weiterhin auf Papier.
Unmittelbar gültig in allen 27 Mitgliedstaaten, ohne Umsetzung in nationales Recht.
Das ist die Frage, die uns am häufigsten gestellt wird. Kurz: Eine Maschine, die rechtmäßig vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde, darf weiter betrieben werden. Sie muss nicht neu bewertet werden, nur weil sich das Recht geändert hat.
Übersehen wird meist die andere Seite: Wer eine bestehende Anlage wesentlich verändert — zwei Maschinen zu einer Linie verketten, eine Steuerung tauschen, ein Handhabungsgerät ergänzen — kann damit selbst zum Hersteller werden. Dann steht am Ende eine neue Konformitätsbewertung, nach neuem Recht, mit Ihrem Namen darauf. Unabhängig davon bleibt für Betreiber die Betriebssicherheitsverordnung: Arbeitsmittel müssen sicher sein, unabhängig vom Baujahr.
Stand: Verordnung (EU) 2023/1230, veröffentlicht am 29.06.2023, anwendbar ab 20.01.2027. Diese Übersicht ersetzt keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
SAPRO Consulting unterstützt mittelständische Industrieunternehmen in Hamburg, Salzwedel, Uelzen und Lüneburg bei Arbeitssicherheit, Prozessoptimierung und Digitalisierung.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit nach DGUV V 2 sowie Berater für Maschinensicherheit (DIN EN ISO 12100, CE-Konformität, Retrofit) und Prozessoptimierung bieten wir ganzheitliche Lösungen aus einer Hand.
Mit über 10 Jahren Berufserfahrung in der Industrie kennen wir die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Branchen:
IATF 16949 konform
EN9100, ISO 9100, EASA Part 145 & Part 14G
ISO 9001 Standard
Termine auch abends und am Wochenende. Betreuung nach Ihrem Bedarf.
Lösungen aus der Praxis für die Praxis. Keine Theorie-Beratung.
Kurze Anfahrtswege in Hamburg, Salzwedel, Uelzen und Lüneburg.
Der Mensch im Mittelpunkt eines durchdachten Prozesses
Wir erfassen den Ist-Zustand: Prozesse, Risiken, Digitalisierungspotenziale. Der Startpunkt für nachhaltige Verbesserungen.
Gemeinsam entwickeln wir Lösungen: Prozesse verschlanken, Sicherheit erhöhen, Abläufe digitalisieren - immer praxisnah und umsetzbar.
Das Ziel: Effiziente, sichere und digitale Abläufe - mit Ihren Mitarbeitern im Zentrum. Nachhaltig, messbar, erfolgreich.
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Zusammenarbeit
In Deutschland ist ab dem ersten Beschäftigten eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 Pflicht. Der Betreuungsumfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl und Gefährdungspotenzial in Ihrem Betrieb.
Die Kosten richten sich nach der Betreuungsgruppe (I, II oder III) und Mitarbeiterzahl. Als externe FaSi sind wir deutlich günstiger als eine interne Vollzeitkraft und Sie zahlen nur für die tatsächlich benötigte Betreuungszeit. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Nach einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihren Bedarf und erstellen ein Angebot. Nach Vertragsabschluss erfolgt die schriftliche Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei Ihrer BG. Dann starten wir mit der Bestandsaufnahme, Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßigen Begehungen nach Ihrem individuellen Betreuungsplan.
Nach dem Erstgespräch und Vertragsabschluss können wir in der Regel innerhalb von 1-2 Wochen mit der Betreuung beginnen. Bei dringenden Fällen (z.B. anstehende BG-Prüfung oder Behördentermine) sind auch kurzfristigere Starts möglich. Wir richten uns flexibel nach Ihrem Bedarf.
Wir kombinieren Arbeitssicherheit mit Prozessoptimierung und Digitalisierung. Mit über 10 Jahren Erfahrung in Automobilindustrie (IATF 16949), Luftfahrt (EN9100, EASA Part 145) und Maschinenbau kennen wir die spezifischen Anforderungen Ihrer Branche. Flexibel, praxisnah und regional – auch abends und am Wochenende für Sie da.
Bereit für mehr Sicherheit und Effizienz in Ihrem Unternehmen? Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch.
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